Unser FAQ: Fahrzeugbeschriftung erlaubt und verboten
Was ist bei der Fahrzeugfolierung, beim Car Wrapping oder einer Fahrzeugbeschriftung erlaubt und verboten?
Darf man alles aufs Auto kleben? Darf man ĂŒberall auf das Auto Folien kleben? Was ist erlaubt und was ist verboten?
Am besten einfach bei uns anrufen und wir geben gerne Auskunft, denn wir folieren jeden Tag Handwerkerfahrzeuge, Supersportwagen, Objekte und Schaufenster. Wir beraten euch sehr gerne darĂŒber, was erlaubt und verboten ist.
Hier beantworten wir einmal die wichtigsten Fragen, die hÀufig gestellt werden.
1. Darf ich meine Autoscheiben, also die Autoverglasung, nach Belieben bekleben?
Einige ja, einige nicht. GlasflĂ€chen, die das Sichtfeld des Fahrers betreffen, und somit der Verkehrssicherheit, dĂŒrfen nicht verĂ€ndert werden. Also Frontscheibe und die Seitenscheiben vorne sind absolut tabu. Die Scheiben im hinteren Seitenbereich dĂŒrfen beklebt werden.
Die Heckscheibe ist ein Sonderfall, denn sie darf mit einer perforierten Fensterfolie foliert werden, bei der bis zu 50% Durchsicht durch eine Mikroperforation gewĂ€hrleistet ist. DAs kennt man von ĂPNV Bussen, aus denen man herausschauen, aber nicht so gut hereinschauen kann.
2. Darf ich refelektierende Folien auf meinem Fahrzeug aufbringen?
Kurze Antwort: Nein, denn eflektierende Folie ist nur fĂŒr Behördenfahrzeuge, Feuerwehren, Rettungsfahrzeuge, Pannenhilfe Fahrzeugen oder Fahrzeugen ĂŒber 3,5 Tonnen (LKW, Busse) erlaubt. Bei LKW und Bussen ist nur eine sogenannte Konturmarkierung gestattet. Das alles wird in der EU 104 und Vorschrift 48 beschrieben.
Zum Nachlesen: Regelung Nr. 104 und zur Vorschrift 48.
Was steht da drin?
Privatpersonen ist es nicht gestattet, reflektierende Folie vollflĂ€chig, in Streifen oder kombiniert als Konturmarkierung am Fahrzeug anzubringen. FĂŒr gewerblich genutzte Fahrzeuge kann Reflektorfolie eingesetzt werden, wenn dadurch der Sicherheitsaspekt erhöht wird. Seit 2012 ist es fĂŒr neue LKW in der EU Pflicht eine Konturmarkierungen aus reflektierendem Material anzubringen. Die GröĂe, Platzierung und Art der Folie ist exakt vorgeschrieben.
3. Eine Chromfolie sollte auf einem Auto aber kein Problem sein, oder?
Ein Fahrzeug mit Chrom-Spiegelfolie muss nicht, kann aber eine GefĂ€hrdung fĂŒr andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
Man kann die Folie sogar bei TĂV eintragen lassen und dennoch besteht eine Unsicherheit, denn die Polizei kann ein solcherart gestaltetes Fahrzeug dennoch aus dem Verkehr ziehen.
Kommt es zu einem Unfall, dann ist Ărger mit der Versicherung ziemlich sicher und ggfs. verliert man seinen Versicherungsschutz. SchadenersatzansprĂŒche werden hauptsĂ€chlich abgelehnt, weil die Versicherungsgesellschaft von einer Blendung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeht.
Eine „hochreflektierende“ Spiegelfolie, darunter fĂ€llt die Chromfolie, ist nicht gestattet. Es gibt allerdings Folien, die der Chromfolie fast entsprechen und die zugelassen sind – das Restrisiko bei einem Unfall bleibt aber bestehen.
4. Wie schaut es aus mit der Folierung von Fahrzeugteilen wie Scheinwerfer, Blinker und Heckleuchten aus?
Das VerĂ€ndern von Farbe, Lichtauslass oder GröĂe der Beleuchtung ist untersagt und verstöĂt gegen die StraĂenverkehrsordnung.
Möchte man Scheinwerfer folieren, dann dafĂŒr nur zugelassene Folien verwendet werden. Diese sind dann zu 100% transparent und dienen eher dem Schutz des Scheinwerfers.
Achtung! Die VerĂ€nderung der Beleuchtungs-Bauteile kann zu einem Verlust der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes fĂŒhren.
5. Darf ich Micky Maus, Coca Cola, James Bond, Angelina Jolie oder einen Picasso auf mein Auto kleben?
Wie sagt man im Rheinland: Et kann esu sin, et kann esu sin, man weiĂ et ja nicht.
Markenrechte und Urheberrechte
Bei Markennamen, Comic-Motiven oder Schauspielern verstöĂt man mit ziemlicher Sicherheit gegen Urheberechte oder Markenrechte. Das kann bei einer Abmahnung teuer werden. Wenn man also ein bekanntes Motiv auf sein Fahrzeug bringen möchte, dann sollte man den Urheber oder den MarkeneigentĂŒmer um Erlaubnis bitten.
Public Domain oder eigene Motive
Fallen Motive unter die sogenannte âPublic Domainâ, dann darf man sie verwenden. Damit wird die urheberfreie Gemeinfreiheit von Dateien wie MusikstĂŒcken, Bildern oder Software bezeichnet. Alles, was zur Public Domain gehört, darf von jeder Person ohne irgendwelche Restriktionen genutzt werden. Aber das sieht man vielen Bildern oder Grafiken nicht an, darum sollte man bei der Wahl von Motiven immer vorsichtig sein.
Erstellt man sein eigenes Motiv oder lÀsst sich einen Entwurf durch einen Grafiker machen, dann ist das alles kein Problem. Und man hat noch dazu etwas ganz eigenes und einzigartiges.