Unser FAQ: Fahrzeugbeschriftung erlaubt und verboten
Was ist bei der Fahrzeugfolierung, beim Car Wrapping oder einer Fahrzeugbeschriftung erlaubt und verboten?
Darf man alles aufs Auto kleben? Darf man überall auf das Auto Folien kleben? Was ist erlaubt und was ist verboten?
Am besten einfach bei uns anrufen und wir geben gerne Auskunft, denn wir folieren jeden Tag Handwerkerfahrzeuge, Supersportwagen, Objekte und Schaufenster. Wir beraten euch sehr gerne darüber, was erlaubt und verboten ist.
Hier beantworten wir einmal die wichtigsten Fragen, die häufig gestellt werden.
1. Darf ich meine Autoscheiben, also die Autoverglasung, nach Belieben bekleben?
Einige ja, einige nicht. Glasflächen, die das Sichtfeld des Fahrers betreffen, und somit der Verkehrssicherheit, dürfen nicht verändert werden. Also Frontscheibe und die Seitenscheiben vorne sind absolut tabu. Die Scheiben im hinteren Seitenbereich dürfen beklebt werden.
Die Heckscheibe ist ein Sonderfall, denn sie darf mit einer perforierten Fensterfolie foliert werden, bei der bis zu 50% Durchsicht durch eine Mikroperforation gewährleistet ist. DAs kennt man von ÖPNV Bussen, aus denen man herausschauen, aber nicht so gut hereinschauen kann.
2. Darf ich refelektierende Folien auf meinem Fahrzeug aufbringen?
Kurze Antwort: Nein, denn eflektierende Folie ist nur für Behördenfahrzeuge, Feuerwehren, Rettungsfahrzeuge, Pannenhilfe Fahrzeugen oder Fahrzeugen über 3,5 Tonnen (LKW, Busse) erlaubt. Bei LKW und Bussen ist nur eine sogenannte Konturmarkierung gestattet. Das alles wird in der EU 104 und Vorschrift 48 beschrieben.
Zum Nachlesen: Regelung Nr. 104 und zur Vorschrift 48.
Was steht da drin?
Privatpersonen ist es nicht gestattet, reflektierende Folie vollflächig, in Streifen oder kombiniert als Konturmarkierung am Fahrzeug anzubringen. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge kann Reflektorfolie eingesetzt werden, wenn dadurch der Sicherheitsaspekt erhöht wird. Seit 2012 ist es für neue LKW in der EU Pflicht eine Konturmarkierungen aus reflektierendem Material anzubringen. Die Größe, Platzierung und Art der Folie ist exakt vorgeschrieben.
3. Eine Chromfolie sollte auf einem Auto aber kein Problem sein, oder?
Ein Fahrzeug mit Chrom-Spiegelfolie muss nicht, kann aber eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
Man kann die Folie sogar bei TÜV eintragen lassen und dennoch besteht eine Unsicherheit, denn die Polizei kann ein solcherart gestaltetes Fahrzeug dennoch aus dem Verkehr ziehen.
Kommt es zu einem Unfall, dann ist Ärger mit der Versicherung ziemlich sicher und ggfs. verliert man seinen Versicherungsschutz. Schadenersatzansprüche werden hauptsächlich abgelehnt, weil die Versicherungsgesellschaft von einer Blendung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeht.
Eine „hochreflektierende“ Spiegelfolie, darunter fällt die Chromfolie, ist nicht gestattet. Es gibt allerdings Folien, die der Chromfolie fast entsprechen und die zugelassen sind – das Restrisiko bei einem Unfall bleibt aber bestehen.
4. Wie schaut es aus mit der Folierung von Fahrzeugteilen wie Scheinwerfer, Blinker und Heckleuchten aus?
Das Verändern von Farbe, Lichtauslass oder Größe der Beleuchtung ist untersagt und verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung.
Möchte man Scheinwerfer folieren, dann dafür nur zugelassene Folien verwendet werden. Diese sind dann zu 100% transparent und dienen eher dem Schutz des Scheinwerfers.
Achtung! Die Veränderung der Beleuchtungs-Bauteile kann zu einem Verlust der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes führen.
5. Darf ich Micky Maus, Coca Cola, James Bond, Angelina Jolie oder einen Picasso auf mein Auto kleben?
Wie sagt man im Rheinland: Et kann esu sin, et kann esu sin, man weiß et ja nicht.
Markenrechte und Urheberrechte
Bei Markennamen, Comic-Motiven oder Schauspielern verstößt man mit ziemlicher Sicherheit gegen Urheberechte oder Markenrechte. Das kann bei einer Abmahnung teuer werden. Wenn man also ein bekanntes Motiv auf sein Fahrzeug bringen möchte, dann sollte man den Urheber oder den Markeneigentümer um Erlaubnis bitten.
Public Domain oder eigene Motive
Fallen Motive unter die sogenannte „Public Domain“, dann darf man sie verwenden. Damit wird die urheberfreie Gemeinfreiheit von Dateien wie Musikstücken, Bildern oder Software bezeichnet. Alles, was zur Public Domain gehört, darf von jeder Person ohne irgendwelche Restriktionen genutzt werden. Aber das sieht man vielen Bildern oder Grafiken nicht an, darum sollte man bei der Wahl von Motiven immer vorsichtig sein.
Erstellt man sein eigenes Motiv oder lässt sich einen Entwurf durch einen Grafiker machen, dann ist das alles kein Problem. Und man hat noch dazu etwas ganz eigenes und einzigartiges.