AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Dienstleisters erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Dienstleitung gelten diese Bedingungen als angenommen.

Zusätzlich gelten folgende branchenspezifische Vereinbarungen:

Technische Hinweise

Autoscheibentönung
Wenige Rückstände zwischen Scheibe und Folie können zurückbleiben und bilden keinen zu beseitigenden Mangel. Grundsätzlich gilt: Einschlüsse, die aus einer Entfernung von mindestens 2m noch erkannt werden, können und im Sichtfeld des Fahrers vorhanden sind, gelten als Reklamationsgrund. Bei Scheiben, die im Gummirand verankert sind, bleibt aus technischen Gründen ein ca. 2mm schmaler Rand bis zur Folienkante bestehen. Scheiben mit einem bedruckten (gepunkteten) Rand sind an dieser Stelle uneben. Somit kann sich die Folie ihr nicht völlig anpassen. Es entsteht ein kleiner Hohlraum, der sich später im getrockneten Zustand als heller Rand abzeichnet.

Fensterfolien an Gebäuden
Die Montage vor Ort entspricht keinem industriellem Fertigungsstandard, Einschlüsse von Partikeln (Staub etc.) können nicht gänzlich vermieden werden.
Grundsätzlich gilt: Staubeinschlüsse durch Umwelteinflüsse gelten nicht als Reklamationsgrund.
Übersteigen die Glasmaße in der Länge und Breite das Maß der Folienrolle, muss das Material mit Ansatz verlegt werden. Bei Ansatzfolien, insbesondere bei metallisierten Folien, kann es bedingt durch die Lichtbrechung optisch zu Farbunterschieden kommen. Auch diese sind physikalisch bedingt und berechtigen nicht zur Reklamation. Aus montagetechnischen Gründen werden die Folien mit einem Abstand von mindestens 3mm zum Rand der Verglasung verlegt.

Um einen reibungslosen Arbeitsablauf zu gewährleisten, müssen die Glasflächen frei zugänglich sein. Sind die Gläser nur mittels Gerüst oder ähnlich technischer Hilfsmittel zu erreichen, sind die nötigen Einrichtungen und Sicherungsmittel bauseits zu stellen und vorzuhalten.
Sollte es zu witterungsbedingten Verzögerungen in der Ausführung kommen und Gerüste oder ähnliches länger als geplant vorgehalten werden müssen, geht dies zu Lasten des Auftragnehmers.
Auch bei sorgfältiger Ausführung der Arbeiten kann es zur Entstehung von Wasserblasen oder einem leicht nebligen Aussehen der Folie kommen. Es handelt sich um eine, für selbstklebende Folien typische, zeitweise optische Beeinträchtigung, welche auf das im Kleber enthaltene Restwasser zurückzuführen ist. Im Laufe der Zeit bilden sich diese Erscheinungen restlos zurück, da das überschüssige Restwasser durch die Folie diffundiert. In Abhängigkeit der Umgebungstemperatur und der Größe der Blasen, kann sich dieser Vorgang über einige Wochen hinziehen.

Lack- und Steinschlagschutzfolien, Beschriftungen
Grundsätzlich müssen die zu bearbeitenden Flächen aufbereitet sein, ansonsten wird die Aufbereitung nach Arbeitsaufwand durch den Dienstleister zusätzlich in Rechnung gestellt.
Wenige Rückstände (Staub) können zwischen Lack und Folie zurückbleiben und bilden keinen zu beseitigenden Mangel. Kleine Luftblasen diffundieren durch die Folie, abhängig von der Umgebungstemperatur, in wenigen Wochen.
Folien, die aus einer anderen Produktionslinie zu einem späteren Zeitpunkt aufgebracht werden, können leichte, produktionsbedingte Farbabweichungen aufweisen und stellen keinen Mangel der Dienstleistung dar.
Neutralisierungen von Folierungen an Fahrzeugen, werden nur in Verbindung mit einer Lackaufbereitung durch einen Fachbetrieb/Fahrzeugaufbereitung der von uns beauftragt wird, ausgeführt.
Ein Übergabeprotokoll bei Fahrzeugabgabe und Fahrzeugauslieferung ist verbindlich und gilt als Nachweis.

Eigentumsvorbehalt
Die verarbeiteten oder gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Dienstleisters. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.

Gewährleistungen
Der Dienstleister sichert eine Gewährleistung von 24 Monaten auf alle Arbeiten zu. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit Schäden auf unsachgemäße Bedienung, gewaltsame Einwirkung oder Eingriff des Abnehmers oder Dritter zurückzuführen sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Eine Kürzung des vereinbarten Preises kann nur dann vorgenommen werden, wenn zwei Mal die Möglichkeit zur Nachbesserung der Mängel eingeraümt wurde.

Zahlung
Grundsätzlich gilt für Privat- & Geschäftskunden die Barzahlung. Ansonsten gilt die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist. Gerät der Kunde in Verzug, so ist der Dienstleister berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe als pauschalen Schadenersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
Der Nachlass eines höheren Schadens durch den Dienstleister ist zulässig.

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